Ab dem 28.05.2024 können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) staatliche Fördergelder für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Die KfW weitet die Heizungsförderung auf diese Gruppen aus.
Die Förderung besteht aus einer Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten und kann mit verschiedenen Boni kombiniert werden, wie einem Effizienzbonus (5 %), einem Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), einem Einkommensbonus (30 %) und einem Emissionsminderungszuschlag (2.500 EUR). Insgesamt kann der Fördersatz maximal 70 % betragen.
Zusätzlich können zinsgünstige Ergänzungskredite bei der Hausbank beantragt werden. Diese Kredite sind nur in Kombination mit einer KfW-Zuschusszusage erhältlich.
Ab Ende August 2024 können auch Unternehmen, Kommunen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser die Förderung beantragen. Förderfähige Vorhaben können bereits jetzt begonnen werden, wobei die Antragsstellung für laufende Projekte bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden kann. Nach Antragstellung haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungstausch abzuschließen und die Nachweise einzureichen.